Brandenburg will Honorarmindeststandards für freie Musiker einführen

11.12.2018

Deutschlandfunk berichtet über die Initiative im Land Brandenburg, Honorarmindeststandards für freie Musiker einzuführen.

Der Beitrag über die Initiative ist über diesen Link abrufbar und bezieht sich auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linken und Bündnis 90/Die Grünen.

Der Wortlaut des Antrages:

Antrag 

der SPD-Fraktion,
der CDU-Fraktion,
der Fraktion DIE LINKE und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für die Zukunft der Musik in Brandenburg: Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten

Der Landtag stellt fest:

Zahlreiche freie Musiker und Vokalsolisten leben und arbeiten in Brandenburg. Sie sind dabei in ganz verschiedenen Bereichen, unter anderem als Kammermusiker in Konzerten, teilweise auch in Orchestern oder bei Oratorienaufführungen tätig. Viele unterrichten nebenbei noch privat oder an Musikschulen und engagieren sich häufig auch ehrenamtlich. Sie sorgen damit für ein musikalisches Angebot für alle Menschen in Brandenburg. Gerade im ländlichen Raum leisten sie damit einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Attraktivität des ganzen Landes.

Ein Problem stellt für viele freie Musiker und Vokalsolisten eine adäquate Entlohnung ihrer Leistungen dar. So werden häufig nur Minimallöhne bezahlt, dabei Probezeiten nicht ausreichend oder gar nicht honoriert. Auch für die mediale Verwertung erfolgt bisweilen keine gesonderte Honorierung, häufig fehlt sogar eine vertragliche Regelung. Eine Situation, die für die Künstlerinnen und Künstler und für die Qualität der dargebotenen Musik problematisch werden kann. Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten sind nicht nur für ein attraktives und kulturell reichhaltiges musikalisches Angebot von großer Bedeutung. Sie verhindern Altersarmut und tragen gleichzeitig zu einer Entlastung der Sozialkassen bei. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Landtag zum Ziel einer fairen und angemessenen Bezahlung der freien Musiker und Vokalsolisten im Land Brandenburg.

Der Landtag möge beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1)     auf der Grundlage der bisherigen Erhebungen des Deutschen Kulturrates und der Deutschen Orchestervereinigung die Situation der freien Musiker in Brandenburg zu bewerten.

2)     eine Leitlinie für öffentliche Träger zu erarbeiten, die die Einhaltung von Honorarmindeststandards für freie Musiker und Vokalsolisten bei öffentlich geförderten oder vermittelten Kulturprojekten bzw. Veranstaltern empfiehlt. Die Leitlinie soll

a.  sich an den von der Deutschen Orchestervereinigung e. V. vorgeschlagenen finanziellen Mindeststandards orientieren. Die Mindeststandards sollen Honorarregelungen umfassen, die neben  Aufführungen (unterschieden zwischen ein- und mehrtätigen Projekten) zwingend auch Proben und mediale Verwertungen jeglicher Art gesondert berücksichtigen,

b.  ausdrücklich nicht für gemeinnützige freie Träger gelten und Sonderregelungen für Orchesteraushilfen ermöglichen,

c.   in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls, angelehnt an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, angepasst werden,

d.  bis zum Ende des Jahres 2018 erarbeitet und der zuständige Fachausschuss des Landtages entsprechend informiert werden.

3)     die Wirkung der Leitlinie bis 2021 zu prüfen, ob weitergehende Regelungen erforderlich sind.

4)     Veranstalter und Orchester in gemeinsamen Gesprächen immer wieder davon zu überzeugen, dass eine faire und angemessene Entlohnung freier Musiker und Vokalsolisten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der kulturellen Attraktivität im ganzen Land leistet.

 

Begründung:

Musik ist im Leben vieler Brandenburger ein wichtiger und wertvoller Bestandteil. Brandenburg verfügt dabei über ein attraktives und kulturell reichhaltiges Angebot, an dem freie Musiker und Vokalsolisten einen bedeutenden Anteil einnehmen.

Leider kommt es  bei öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen regelmäßig zu unzulässigen Vertragsangeboten an die freien Musiker und Vokalsolisten. Das sind beispielsweise Vertragsangebote, bei denen nicht nur Minimalhonorare angeboten werden und auf eine Honorierung der medialen Verwertungsrechte teilweise gänzlich verzichtet werden muss, sondern auch ungültige Klauseln wie beispielsweise einseitige Rücktrittsrechte des Veranstalters vorsehen. Demgegenüber zeigen private, nicht öffentlich geförderte Projekte und Einrichtungen, dass man eine hervorragende, qualitativ herausragende und national und international erfolgreiche Musik anbieten und gleichzeitig die daran mitwirkenden freien Musiker und Vokalsolisten trotzdem fair und auskömmlich bezahlen und an den medialen Verwertungsrechten beteiligen können.

Vor dem Hintergrund, dass die häufigsten Auftraggeber meistens in öffentlicher Hand sind, hat die Deutsche Orchestervereinigung e. V. (DOV) im Jahr 2017 vorgeschlagen, die öffentliche Vergabe und Finanzierungskonzepte an die Mindeststandards der DOV zu koppeln. So könnte eine Kopplung zur Einhaltung der Honorar-Mindeststandards mit den Förderrichtlinien des Landes für die Vergabe von öffentlichen Geldern eine konkrete Maßnahme der Politik zur Verbesserung der Situation der Freien Musiker und Vokalsolisten darstellen.

Ziel muss es sein, nach zuverlässigen und nachhaltigen Wegen zu suchen, um die Situation der Freien Musiker und Vokalsolisten zu verbessern und damit zur Steigerung der kulturellen Attraktivität im Land Brandenburg beizutragen.

Quelle: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/ , Unterlagen zur 69. Sitzung des Landtages am 13.12.2018